Bei Kompensationsprojekten ist die Zusätzlichkeit entscheidend für die Qualität der Kompensationsgutschriften. Ein Projekt gilt als "zusätzlich", wenn die mit ihm verbundenen Treibhausgasreduktionen ohne die spezifische Maßnahme nicht eingetreten wären, wodurch die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der ausgestellten Emissionsgutschriften gewährleistet wird.
Die Zusätzlichkeit ist gegeben, wenn die Senkung ohne den finanziellen Beitrag der ausgestellten CO2-Zertifikate nicht durchgeführt worden wäre.
Da der Einschlag bereits erfolgt war und die Berechnung im Nachhinein erfolgte, wurde diese Bedingung bei dem untersuchten Pilotprojekt nicht erfüllt. Wenn der Einschnitt jedoch aus Gründen der biologischen Vielfalt erfolgt und die daraus resultierenden CO2-Zertifikate zur Finanzierung des Einschnitts oder zur Vergrößerung der bewirtschafteten Fläche verwendet werden, dann wäre diese Bedingung erfüllt.