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Die direkten Kosten der Aufforstung belaufen sich auf 225 EUR/ha, wovon die Landwirte etwa ein Drittel durch ihre eigene Arbeit beitragen. Die restlichen 65 % werden subventioniert. Zu den Maßnahmen zur Formalisierung der Holzenergiemärkte gehören Strafzuschläge für illegal/nicht nachhaltig beschaffte Produkte, differenzierte Gebühren und Abgaben (für Transport, Umwandlung und Handel) sowie die weitere Förderung von öffentlich-privaten Partnerschaften.
- Nutzung bestehender oder Schaffung neuer institutioneller Strukturen zur Verbesserung partizipativer Entscheidungsprozesse, Unterstützung der Formalisierung der Wertschöpfungskette und Förderung privaten Unternehmertums
- Steuerermäßigung für nachhaltige Holzkohle als starker finanzieller Anreiz
- Vorhandensein rechtlicher Rahmenbedingungen für die Wiederaufforstung und die Holzkohleproduktion aus Plantagen (kostenlose Genehmigungen durch das Forstamt)
- Verfügbarkeit von Ressourcen und Holzkohleproduzenten, die die Aufwertung von Plantagen sicherstellen
- Der Holzkohlehandel wird häufig von engen Netzen von Zwischenhändlern (Transportunternehmen, Großhändler, Einzelhändler) beherrscht. Sie sind in der Lage, die Marktpreise zu kontrollieren und zu verhindern, dass die wirtschaftlichen Vorteile nach unten durchsickern. Durch die Förderung des Ab-Hof-Verkaufs wird ein größerer Teil der Einnahmen an die Gemeinden weitergeleitet. Anreize für Landwirte und Köhler zur Gründung formalisierter ländlicher Kleinunternehmen stärken ihre Verhandlungsmacht und Marktanteile. Sie erleichtern auch den Nachweis der nachhaltigen Herkunft der produzierten Kohle.
- Bis Nutzungsvorschriften und Besteuerung in Kraft treten, hat nachhaltige Holzkohle einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Holzkohle aus nicht regulierten und nicht nachhaltigen Quellen
- Solange die Verbraucher sich weigern, höhere Preise für nachhaltige Holzkohle zu zahlen, kann die Wertschöpfungskette für Holzenergie blockiert sein, wenn ihr Wert als Emissionsminderungsmaßnahme nicht berücksichtigt wird.