Zusätzlich zu den Mitteln, die die Gebietskörperschaften in Kolumbien per Gesetz für den Schutz der Wasserressourcen bereitstellen müssen, haben verschiedene staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure auch andere Mittel für diesen Zweck bereitgestellt, und zwar durch interadministrative Vereinbarungen, die sowohl technische als auch wirtschaftliche Mittel für die Nachhaltigkeit des Projekts in den Gebieten bereitstellen, die Solidaritätsvereinbarungen mit den Community Action Boards oder die Kooperationsvereinbarungen für die integrale Bewirtschaftung von Mikro-Wassereinzugsgebieten.technische und wirtschaftliche Ressourcen für die Nachhaltigkeit des Projekts in den Gebieten, die Solidaritätsvereinbarungen mit den Community Action Boards oder die Kooperationsvereinbarungen für die integrale Bewirtschaftung in Mikro-Wassereinzugsgebieten, die Aquädukte und Gebiete von ökologischem Interesse versorgen, zusätzlich zu den Umweltbehörden und den Gemeinden.
Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure, die sich gemeinsam für den Schutz des Mikro-Wassereinzugsgebiets einsetzen.
Die verschiedenen Erhaltungsbemühungen müssen zwischen den beteiligten Akteuren klar artikuliert werden.