Die UKG ist für die Politikgestaltung und -umsetzung in den Zuständigkeitsbereichen der einzelnen Mitgliedsregierungen in sieben Bereichen zuständig, nämlich Katastrophenschutz, Tourismus-, Kultur- und Sportförderung, Industrieförderung, medizinische Versorgung, Umweltschutz, Qualifikationstests und Zulassungen sowie Beamtenausbildung. Dieser einheitliche Ansatz ermöglicht es den Mitgliedsbehörden, wirtschaftliche, soziale und ökologische Herausforderungen effizienter und effektiver zu bewältigen, indem sie regionale Politiken, wie z. B. öffentliche Infrastrukturprojekte und Programme für öffentliche Dienstleistungen, entwickeln und umsetzen und dabei ihre lokalen Gegebenheiten berücksichtigen.
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Einheitlicher Ansatz des UKG zur Verwaltung der regionalen Infrastruktur
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Novellierung des Local Autonomy Act im Jahr 1994 und Inkrafttreten des Omnibus Decentralization Act im Jahr 2000 (die Rollen der nationalen und der lokalen Regierung änderten sich weitgehend, da die lokalen Behörden mehr Autonomie als Hierarchie erlangten, was auch mehr Möglichkeiten für eine dezentralisierte Entwicklung unter der Ägide und Anleitung der Zentralregierung bedeutete)
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Spontane Führung durch Städte in der Region Kansai
Die nationale Regierung spielt im Allgemeinen eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Verwaltung großer Infrastrukturen wie Flussbauwerke, Hauptverkehrsstraßen oder Nationalparks. Obwohl die Bereitstellung moderner Infrastrukturen zunehmend lokales Wissen, Geschäftspartnerschaften und soziales Engagement erfordert, mangelt es traditionell am Aufbau institutioneller Kapazitäten für die Bewältigung regionaler Angelegenheiten zwischen nationalen und lokalen Einheiten. Ein zwischenstaatliches Gremium über Verwaltungsgrenzen hinweg wie UKG wird immer wichtiger, um die Beteiligung mehrerer Interessengruppen an der Planung und Verwaltung komplexer und teurer Projekte auf der Grundlage lokal verwurzelter Forschung und konsensbasierter Entscheidungsfindung sicherzustellen.