Gemeinsame Überwachung und Durchsetzung der MPAs

Die Schutzgebietsbehörden führen Überwachungspatrouillen und strategische Operationen durch. Die Maßnahmen können von einer einzelnen Behörde oder einer kombinierten Task Force durchgeführt werden und lassen sich in drei Arten unterteilen: Überwachung, Durchsetzung und Aufklärung.

  • Angemessene personelle und finanzielle Ressourcen
  • Erfahrung in der Praxis
  • Interinstitutionelle Koordination
  • Gegenseitiges Vertrauen
  • Technische Kapazitäten zum Sammeln und Analysieren von Informationen
  • Für die Überwachung und Durchsetzung in Schutzgebieten sind die staatlichen Stellen zuständig. Wir haben jedoch festgestellt, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit eine stärkere Präsenz und Durchsetzung in dem Gebiet begünstigt. Durch die Zusammenarbeit mit dem Marinesekretariat wurden die Einsatzkapazitäten und die Sicherheit der beteiligten Personen erhöht.
  • Nichtsdestotrotz ist die Führung durch einen verantwortlichen Interessenvertreter erforderlich (in unserem Fall CONANP).
  • Die Einrichtung einer Plattform zur Systematisierung der vor Ort gesammelten Daten ermöglicht es, wertvolle Informationen zu generieren, die die Bewertung und Anpassung der Arbeitsprogramme unterstützen.