Gemeinsame grenzüberschreitende Beseitigung einer invasiven Pflanze
Invasive Pflanzen traten auf beiden Seiten des Flusses Thaya auf, der die internationale Grenze und die Grenze zwischen den beiden Nationalparks bildet. Die Pflanzen wurden auf beiden Seiten des Flusses von Mitarbeitern der jeweiligen Parks entfernt, und die Entfernung der Pflanzen erfolgte nach ihrer Entdeckung durch die Überwachungsmaßnahmen. Als das gemeinsame Ausrottungsprojekt ursprünglich vom Podyjí-Nationalpark vorgeschlagen wurde, waren die Mitarbeiter des Thayatal-Nationalparks aufgrund ihrer Kenntnisse über viele erfolglose Ausrottungsversuche in anderen Gebieten skeptisch, was die Effizienz der Bemühungen zur Beseitigung der invasiven Pflanze anging. Der Nationalpark Thayatal war daher zunächst nur bereit, einen kleinen Teil der Mittel zu investieren, um zu testen, ob die Ausrottungsbemühungen funktionieren würden. Nach ersten Erfolgen stellte der Nationalpark Thayatal Mittel zur Verfügung, um gemeinsam mit dem Nationalpark Podyjí umfangreichere Ausrottungsmaßnahmen durchzuführen. Da beide Parks den Einsatz von Pestiziden ablehnen, mussten die einzelnen Pflanzen von Hand entfernt werden, und zwar vorzugsweise während des Jugendstadiums, bevor die Samen entstanden. Andernfalls könnten die Samen beim Entfernen der erwachsenen Pflanzen verbreitet werden. Dennoch erwiesen sich Mähmaßnahmen an Orten mit größeren Beständen als sehr wirksam.
Die Beseitigung wurde von Podyjí bereits vor der Gründung des Nationalparks Thayatal eingeleitet, wodurch sich der Aufwand für die gemeinsame Ausrottung verringerte. Zweitens ist die Geomorphologie in dem Flusstalabschnitt, der durch die Parks verläuft, relativ ungünstig für eine rasche Ausbreitung der Pflanze. Drittens wurde die Beseitigung von Pflanzen durch tschechisches Personal auf österreichischem Boden nach dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU im Jahr 2004 einfacher. Vorher musste die Grenzpolizei bei jedem Grenzübertritt informiert werden.
Eine wichtige Lektion für beide Nationalparks war die Notwendigkeit der Zusammenarbeit über die Staatsgrenze hinweg und zwischen den beiden Schutzgebieten, um gemeinsam Naturschutzmaßnahmen durchzuführen. Dies galt insbesondere für die Beseitigung invasiver Arten in einem Flusstal, das an der Grenze liegt.