Umsetzung des landesweiten Hilsa-Fangverbots

Jedes Jahr gilt ein landesweites Verbot des Fangs, des Verkaufs, des Transports, der Vermarktung oder des Besitzes von jungen Hilsa-Fischen vom 1. November bis zum 30. Juni, ein 2-3-monatiges vollständiges Verbot jeglicher Art von Fischerei, einschließlich des Fangs von jungen Hilsa-Zielarten, in 5 Schutzgebieten (Flussabschnitten) in den wichtigsten Hilsa-Aufzuchtgebieten sowie ein zusätzliches kurzes Verbot von 15 Tagen im September/Oktober an vier Hilsa-Laichplätzen. Dies soll den Schutz des Hilsa-Fischbestands und eine ungestörte Laichzeit ermöglichen. Um das Bewusstsein für die Fischereiverbote zu schärfen und sie zu unterstützen, werden Bootsrallyes durchgeführt und in den Massenmedien sowie mit Flugblättern und Plakaten auf die Bedeutung der Hilsa-Erhaltung hingewiesen.

Die Zentralregierung muss den Willen und die Mittel haben, um eine landesweite Regelung wie diese einzuführen - in Bangladesch gibt es eine Reihe von Gesetzen, die den rechtlichen Rahmen für die Bewirtschaftung der Hilsa-Fischerei bilden

  • Damit das Fangverbot wirksam durchgesetzt werden kann, muss es eine gute Koordinierung zwischen den für die Fischerei zuständigen Stellen der Zentralregierung geben.
  • Qualitativ hochwertige ökologische Basisdaten über den Laichbestand sind eine wesentliche Voraussetzung für die Ausarbeitung eines geeigneten Fangverbotsplans.

Derillegale Fang von jungem Hilsa hatseit 2011 zugenommen; ein Hauptgrund dafür ist der Mangel an Ressourcen, die für die Durchsetzung des Verbots bei Nacht zur Verfügung stehen. Auch Korruption (Bestechung) hat die Durchsetzung des Verbots behindert. Solche Probleme schaden der wahrgenommenen Legitimität des gesamten Fischereimanagements

  • Die Dezentralisierung und die Übertragung von Verwaltungs- und Richterbefugnissen könnten diese Probleme möglicherweise abmildern.
  • Mangelnde Ausrüstung und Vorräte, wie Boote und Lebensmittel, schränken die Fähigkeit des Personals ein, auch tagsüber Kontrollen durchzuführen.
  • Es besteht das Gefühl, dass einige der Kosten und Vorteile des Fischereimanagementplans nicht gerecht verteilt sind: So wird beispielsweise der Eindruck erweckt, dass die Fischer in den angrenzenden Ländern von der Zunahme der Fischbestände profitieren, die sich aus den Fangverboten ergeben, die nur die Fischer in Bangladesch betreffen.