Gesetzlich verankertes partizipatives Verfahren

Die lokalen Naturschutzbehörden haben einen Verwaltungsbeschluss gefasst, um die technische, soziale, rechtliche und finanzielle Durchführbarkeit der Einrichtung von Schutzgebieten in den für die Erhaltung wichtigen Gebieten zu ermitteln. Der Beschluss berücksichtigt Informationen aus wissenschaftlichen Studien und unterstreicht die Bedeutung eines partizipativen Prozesses durch die Einrichtung eines sektorübergreifenden Dialoggremiums. Gleichzeitig schuf die lokale Behörde einen Begleitausschuss mit institutionellen Vertretern der nationalen Behörde für die Verwaltung von Schutzgebieten, um den Prozess zu legitimieren und sicherzustellen, dass er dokumentiert und institutionalisiert wird.

  • Vorhandensein eines rechtlichen Rahmens, der Leitlinien vorgibt
  • Unterstützung durch die für die Erhaltung der biologischen Vielfalt zuständige staatliche Stelle
  • Technische und finanzielle Unterstützung
  • Engagement auf hoher politischer Ebene

Eine rechtsverbindliche Entschließung verleiht dem Prozess Legitimität und Institutionalisierung, fördert das Empowerment und stärkt das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der lokalen Behörden und der lokalen Gemeinschaften.