Gründung der Stiftung

Die Stiftung ist als Nichtregierungsorganisation (NRO) eingetragen und verfügt über eine Satzung, die mit den nationalen Gesetzen in Einklang steht. Nach der Gründung wird ein Mehrparteienvertrag ausgearbeitet, in dem die Zuständigkeiten und Beiträge der einzelnen Stiftungsmitglieder festgelegt werden. Die Stiftung besteht in der Regel aus einem Vertreter der Islands Development Company (IDC), die die Insel gepachtet hat, zwei Vertretern der Island Conservation Society (der NRO, die die Naturschutzaktivitäten auf der Insel durchführt) und einem Sitz für den Investor, der verschiedene Entwicklungsprojekte auf der Insel durchführt. Die Stiftung schafft somit eine obligatorische Plattform, auf der alle auf der Insel vertretenen Interessengruppen zusammentreffen müssen, um wichtige Fragen zu erörtern und sich auf ein weiteres Vorgehen zu einigen.

Ein klares regulatorisches Umfeld ist erforderlich, um die transparente und eindeutige Gründung und Verwaltung einer gemeinnützigen Einrichtung zu gewährleisten; im Falle der Seychellen wird dies vom Registerbeamten für Vereinigungen verwaltet. Es gibt sehr klare Richtlinien, die regelmäßige Rechnungsprüfungen, die Offenlegung der Konten und ordnungsgemäße Aufzeichnungen über Mitglieder und Beratungen gewährleisten. Diese Maßnahmen garantieren, dass die Stiftungen transparent und effizient in der Art und Weise bleiben, wie sie die Erhaltungsaktivitäten auf den Außeninseln - Vermögen der Menschen auf den Seychellen - verwalten.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Stiftung die richtigen Personen und Mitglieder mit einem aktiven Interesse an der Erhaltung hat. Die Mitglieder müssen in wichtigen Erhaltungsfragen geschult werden und hochwertige technische Berichte erstellen, um den Entscheidungsprozess der Stiftung zu unterstützen.