Finanzielle Nachhaltigkeit auf der Grundlage der Haushaltszuweisungen der lokalen Behörden
Bereitstellung eines bestimmten Prozentsatzes der Budgets von Ministerien und Gemeinden für die Wassereinsparung.
Nationales Gesetz, das Gebiete von strategischer Bedeutung für die Erhaltung der Wasserressourcen, die Wasser für die kommunalen und bezirklichen Aquädukte liefern, zu Gebieten von öffentlichem Interesse erklärt, wobei die Departements und Gemeinden einen Prozentsatz von nicht weniger als 1 % ihrer Einnahmen für den Erwerb und die Erhaltung solcher Gebiete oder zur Finanzierung von Zahlungen für Umweltdienstleistungen bereitstellen müssen.
Damit die Mittel in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es eines ergänzenden politischen Willens und eines entsprechenden Rechtsrahmens.