Jede neue Sorte darf nur vermarktet werden, wenn sie in den amtlichen Katalog oder in das Register für Saatgut mit angegebener Qualität eingetragen ist. Um diese Eintragung zu erhalten, muss die Sorte die Kriterien von zwei Arten amtlicher Prüfungen erfüllen: Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit (DUS) für alle Arten und VATE (Value Agronomique, Technologique et Environnemental) für landwirtschaftliche Arten. Mit dem DUS wird überprüft, ob die Sorte von allgemein bekannten Sorten unterscheidbar, homogen und stabil ist, d. h., ob sie ihre phänotypischen Merkmale von Generation zu Generation beibehält. Die VATE liefert wesentliche Informationen über die agronomischen und qualitativen Merkmale der Sorte.
Um eine lokale oder traditionelle oder bäuerliche Sorte in das SQD-Register Boeny eintragen zu können, müssen gemäß dem Handbuch für die Sorteneintragung mehrere Schritte unternommen werden. Das Register der im SQD-System genutzten Arten und Sorten enthält die Liste des Saat- und Pflanzguts von Sorten, die gemäß dem Zertifizierungssystem in der Region Boeny erzeugt und in der Region und, wenn das SOC dies zulässt, im Inland vermarktet werden können.